AGB

AGB EB Performance-Zentrum

AGB der EB-Sport & Technik  GmbH   /  EB-Bike EB-Sport EB-Performance EB-Shop EB-Klima EB-Bio


1. Inhalt und Abschluss des Reisevertrages, Beratungsvertrages und Verkaufsvertrages Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.


Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.


Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website www.elisabeth-brandau.de abrufen und ausdrucken.

1. Der Unternehmer bietet geführte Mountainbike Touren, Rennrad Touren, Fahrtechnikkurse sowie Gesundheitsberatungen und Veranstaltungen, Personal Coaching im Sport und Gesundheitswesen sowie Produkte im Online-Shop an. Zusätzlich bietet der Veranstalter Dienstleistungen im Bereich Gesundheit und Handwerk.

2. Mit der schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Anmeldung bietet der Kunde dem

Unternehmer den Abschluss eines Vertrages an. Inhalt des Vertrages sind die Ausschreibung, der Prospekt oder jegliche andere drucktechnisch oder digital gestaltete Beschreibung der zu buchenden Möglichkeit

3. Soweit der Kunde mit seiner Anmeldung weitere Teilnehmer an einem Event, einer Reise bzw. Fahrtechnik oder Personal Coaching anmeldet, haftet der Anmelder auch für die weiteren Teilnehmer, es sei denn, dass er eine solche Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgelehnt hat.

4. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Unternehmer zu Stande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Bestätigung per Mail. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

5. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Unternehmers vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Wenn der Buchende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt, kommt der Vertrag auf Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande.

6. Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB des Unternehmens; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

7.Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.

8.Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).

9.Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E- Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben

10 Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.(Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

11.Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des

Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.


2. Bezahlung

1. Bei einem Betrag von unter 200 Euro und bei Aushändigung des Sicherungsscheines, ist der Betrag sofort fällig. Bei höheren Beträgen wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises sofort fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor dem gebuchten Tätigkeitsbeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.

2. Bei einer kurzfristigen Buchung innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, ist der Buchungspreis sofort in voller Höhe fällig.

3. Dauert die Buchung nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75 Euro nicht, so darf der volle Buchungspreis gemäß § 651k BGB auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Touren mit Übernachtung müssen im Voraus bezahlt werden. Ohne rechtzeitige Zahlung des vollen Reisepreises besteht für den Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, jedoch die Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühren.

4. Die Reise- / Eventunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang unverzüglich ausgehändigt.


3. Leistung


1. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung auf der Homepage, im Prospekt oder nach den Beschreibungen nach 1. Nr. 2 dieser AGB sowie Angaben in der Reisebestätigung.


4. Leistungsänderungen

1. Die Reisebeschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Änderungen einzelner Reiseleistungen, wie z. B. Fahrtroute oder Zwischenübernachtungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen, die sich nach Vertragsabschluss in Abweichung des vertraglich vereinbarten Inhalts des Reisevertrages ergeben, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.


5. Preise

1.Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten


6. Preisänderung

1. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Hiervon wird der Kunde spätestens 21 Tage vor Reiseantritt in Kenntnis gesetzt.

2. Beträgt die zulässige Reisepreiserhöhung mehr als 5 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, kommt dem Kunden ein Rücktrittsrecht oder die Teilnahme einer mindestens gleichwertigen Reise zu. Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich geltend zu machen.


7.Zahlungsbedingungen; Verzug

1.Die Zahlung erfolgt wahlweise: Rechnung per Vorkasse, Kreditkarte, oder Paypal Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.

2.Bei Zahlung per Kreditkarte der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf Ihrer Kreditkarte reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an Sie versenden.

3.Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.

4.Der Buchungspreis von Events/Veranstaltungen/Coachings und Produkten ist sofort in voller Höhe fällig.

Ohne rechtzeitige Zahlung des vollen Reisepreises besteht für den Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, jedoch die Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühren.

5.Die Reise- / Eventunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang unverzüglich ausgehändigt.


8.Aufrechung/Zurückbehaltungsrecht

1.Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.

2.Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


9.Lieferung; Eigentumsvorbehalt


1.Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.

2.Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

3.Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend Folgendes:

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

– Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


10.Widerrufsbelehrung für Waren (gilt nicht bei Coaching, Beratungen, Touren, Veranstaltungen) : siehe AGB


11)

Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, also den Kauf zu Zwecken tätigen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, haben Sie ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


Firma: EB-Sport & Technik GmbH Adresse: Holzgerlingerstr.16   71101 Schönaich E-Mail:info@ebsportundtechnik.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

1.Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ausschließlich der Lieferkosten , unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

2.Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

3.Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an die EB-Sport GmbH zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

4.Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

5.Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


ACHTUNG: Bei Events/Kurs wird je nach Zeitspanne vor dem Events/Kurs nicht immer 100% Rückerstattung möglich sein! siehe unten!


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.


An


Firma: EB-Sport & Technik GmbH Adresse: Holzgerlingerstr.16 | 71101 Schönaich E-Mail:info@ebsportundtechnik.de


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):


Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s):


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum


(*) Unzutreffendes streichen.


Ende der Widerrufsbelehrung


Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. T-Shirts mit Ihrem Foto und Ihrem Namen), bei Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder bei Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.


Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.

Bitte rufen Sie vor Rücksendung unter der +49 7031 4298290 bei uns an, um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen Sie uns eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte. Bitte beachten Sie, dass die in den vorstehenden Absätzen 2 und 3 genannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind

ACHTUNG: Bei Events/Kurs wird je nach Zeitspanne vor dem Events/Kurs nicht immer 100% Rückerstattung möglich sein! Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist

beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


12. Rücktritt durch den Teilnehmer bei Veranstaltungen/Reisen/Dienstleistungen


1. Der Teilnehmer kann jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam, wenn die Erklärung schriftlich bei uns eingegangen ist.


2. Aufgrund des Rücktritts (Stornierung) oder Nichtantretens der Veranstaltung kann nach § 651i Abs. 2


S. 2 BGB eine pauschalierte Kostenentschädigung verlangt werden. In der Regel entstehen folgende Gebühren:


– bis 30 Tage vor Reisebeginn/ Event / Veranstaltung 15 %


– ab 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn / Event / Veranstaltung 80 %


– ab 14 bis 2 Tage vor Reisebeginn/ Event / Veranstaltung 90 %


– 1 Tag vorher & bei Nichtantritt 100 %


3. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


4. Teilnahmevoraussetzungen: Teilnehmen kann jeder, der die konditionellen und gesundheitlichen, entsprechend der Veranstaltungsbeschreibung geforderten Voraussetzungen mitbringt und den Veranstaltungspreis nachweislich entrichtet hat. Der Reiseleiter oder Beauftragte des Veranstalters ist berechtigt zu Beginn oder während der Veranstalter einen Teilnehmer, der erkennbar eines dieser Merkmale nicht erfüllt, von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Rückerstattungsanspruch des gezahlten Reisepreises!


13). Mitwirkungspflicht der Teilnehmer


1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen

Veranstalterleitung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind seine Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz ausgeschlossen.


14). Rücktritt durch den Veranstalter


1. Der Veranstalter kann bis 14 Tage vor Veranstaltungsantritt bei Nicht erreichen der

Teilnehmerzahl durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zurücktreten, wenn in der Veranstaltungsbeschreibung für die entsprechende Veranstaltung auf einen Teilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Kunde erhält den einbezahlten Veranstaltungspreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche stehen dem nicht zu

2. Stört der Kunde die Durchführung der Veranstaltung trotz Abmahnung des Veranstalters oder verhält er sich in einem solchen Maße vertragswidrig, das die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist, kann der Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Hierzu zählt insbesondere, wenn der Kunde Sicherheitsvorschriften nicht beachtet oder sich und andere gefährdet. In diesem Falle behält der Veranstalter den Anspruch auf den Veranstaltungspreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungsteile erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

3. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die im Falle höherer Gewalt für notwendigen Maßnahmen, insbesondere die für die Rückbeförderung entstehenden Mehrkosten, tragen beide Parteien je zur Hälfte.

4. Es sollte durch einen Arzt überprüft werden, ob der Gesundheitszustand den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist. Der Kunde ist verpflichtet im Falle von Vorerkrankungen, Allergien oder Gesundheitlicher Einschränkung, sowie Regelmäßiger oder Notfallartiger Medikamentengabe den Veranstalter einzuweisen. Im Falle zu einem zu hohem Risiko ist der Veranstalter/ Tourguide auch unmittelbar vor dem Start des Events erlaubt einen Rücktritt ohne Kostenrückerstattung geltend zu machen


15). Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung


1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

2. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c, 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.


16). Umbuchungen/ Ersatzteilnehmer


1. Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen, werden neben dem etwaigen geänderten Preis zusätzlich die tatsächlich angefallenen Bearbeitungskosten, mindestens EUR 25,00 berechnet.

2. Der Teilnehmer kann nach Maßgabe von § 651b BGB bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Recht und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es besteht dann eine gesamtschuldnerische Haftung. Dem Wechsel der Person kann widersprochen werden, wenn der Dritte den besonderen Reise-/ Eventerfordernissen nicht genügt, gesetzliche oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.


17) Gewährleistung


1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand nach sich zieht.

2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Der Preis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Veranstaltung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

3. Wird eine Veranstaltung oder Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter kündigen. Das gleiche gilt, wenn dem Kunden die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird. Sofern ein besonderes Interesse des Kunden die sofortige Kündigung des Vertrages rechtfertigt, wird nur der Teil des Preises geschuldet, der für den Kunden von Interesse war.

4.Im Falle von Gesundheitsberatungen obliegt der Erfolg der Behandlung in Zusammenarbeit mit dem Kunden. Hier gibt es keinerlei Gewährleistungsansrüche. Es sind nicht alle Behandlungsmethoden Schulmedizinisch anerkannt und wird nur nach Zustimmung des Kunden angewendet.

5.Bei Waren gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht


18). Fernabsatzverträge § 312b


1. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge, insbesondere das Widerrufsrecht, finden bei

Onlinebuchung einer Reise keine Anwendung. Pauschalreisen sind Dienstleistungen die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau definierten Zeitraums erbracht werden.

2. Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen vom Veranstalter gegen den Teilnehmer ist dessen Wohnsitz maßgebend. Nicht so wenn die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters relevant.


19) Haftung


1. Mit der Buchung entbindet der Kunde die Firma EB-Sport & Technik  GmbH, ihre Repräsentanten, Vertreter und Hilfspersonen von Haftungsansprüchen für Schäden aus der oben gebuchten Veranstaltung, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei Schäden,

welche nicht Personenschäden sind, nicht grob fahrlässig herbeigeführt und alleine vom Veranstalter oder seinen Hilfspersonen verursacht worden sind, haftet der Veranstalter nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.

2. Der Kunde beteiligt sich an den Mountainbike-Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Gefahren verbundenen Unternehmungen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Bei Radsportveranstaltungen (egal ob MTB, Rennrad, E-Bike oder Trekkingrad) ist der Kunde selbst für seine Fahrweise und für die Anmeldung in einer, seinem Fahrkönnen entsprechenden Gruppe sowie für seine körperliche Eignung verantwortlich. Jedem Kunden ist bekannt, dass das Radfahren, auch bei sachgerechter Ausübung mit Gefahren verbunden ist.

3. Es sollte durch einen Arzt überprüft werden, ob der Gesundheitszustand den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist. Der Kunde ist verpflichtet im Falle von Vorerkrankungen, Allergien oder Gesundheitlicher Einschränkung, sowie Regelmäßiger oder Notfallartiger Medikamentengabe den Veranstalter einzuweisen. Im Falle zu einem zu hohem Risiko ist der Veranstalter/ Tourguide auch unmittelbar vor dem Start des Events einen Rücktritt ohne Kostenerstattung geltend zu machen.

4.. Der Kunde verpflichtet sich, die bekannt gegebenen Verhaltensregeln zu beachten und den

Anweisungen des Veranstalters und dessen Tourguides und Fahrtechniktrainern Folge zu leisten.

5.Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigungen oder Verlust privater oder gemieteter Fahrräder oder sonstiger Ausrüstung. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die verursacht werden durch Dritte oder andere Touren-Teilnehmer bzw. durch Nichtbeachtung einer Weisung des Gruppenleiters oder Missachtung der Straßenverkehrsordnung.

6.Werden einzelne Reiseleistungen wie Hotel/Unterkunft von EB-Sport GmbH vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners. Der Abschluss einer Gepäck-, Reiserücktrittskosten-, Haftpflicht-, Unfall- so wie Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.

7. Soweit der Kunde mit seiner Anmeldung weitere Teilnehmer an einer Reise bzw. Fahrtechnik oder Personal Coaching anmeldet, haftet der Anmelder auch für die weiteren Teilnehmer, es sei denn, dass er eine solche Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgelehnt hat.


20. Veranstalter/Unternehmer:

 EB-Sport & Technik GmbH Holzgerlngerstr.16 71101 Schönaich


EB-Technik


I. Geltungsbereich

1. Die Vertragsgrundlage für diesen Auftrag bilden

a) die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

b) die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Werkverträge und ähnliche Verträge, §§ 631 ff. in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Sie werden schon jetzt auch für alle zukünftigen vertraglichen Beziehungen vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich oder in elektronischer Form zugestimmt hat. Schweigen des Auftragnehmers auf übersandte Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt nicht als Zustimmung.

2. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder – soweit eine solche nicht vorliegt – dessen Angebot maßgebend. Nimmt der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers unter Änderung oder Erweiterung an, so richtet sich der Inhalt des Vertrages nach der Annahme des Auftragnehmers.

3. Alle zum Angebot gehörenden Unterlagen – wie z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Durchbruchsangaben usw. – sind, soweit nicht ausdrücklich auf Verlangen des Auftraggebers als verbindlich bezeichnet, nur annähernd maßgebend. Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtlichen Unterlagen bleiben vorbehalten. Das Angebot und die Unterlagen dürfen ohne Genehmigung des Anbieters weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.

4. Das Angebot wird unter der Voraussetzung abgegeben, dass

a) die beim Betrieb der Anlage verwendeten Medien (Wasser, Luft usw.) nicht aggressiv sind, b) bei der Durchführung der Arbeiten keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung auftreten oder zu beseitigen sind, die nicht in der Leistungsbeschreibung nach Art und Umfang ausdrücklich angegeben sind.


II. Bauvorlagen und behördliche Genehmigungen Der Auftraggeber beschafft auf seine Kosten rechtzeitig die für die Aus-führung und den Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen. Ist der Auftragnehmer ihm dabei behilflich, so trägt der Auftraggeber auch die dadurch entstehenden Kosten.


III. Preise und Zahlungen

1. Die Preise des Angebots gelten nur bei Bestellung der gesamten Anlage. Sie verstehen sich zzgl. der Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (Leistungspreise). Erhöhungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen den Auftragnehmer zu entsprechenden Preisanpassungen; dieses gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen.

2. Sämtliche Nebenarbeiten (z.B. Maurer-, Stemm-, Putz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten) sind nicht im Angebot enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten.

3. Montagen, die aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen zusätzlich ausgeführt bzw. wiederholt werden, sind gesondert zu vergüten.

4. Wird die Montage aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unterbrochen, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet.

5. Der Auftrag wird auf Grund eines Aufmaßes zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet, wenn nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.

6. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitab-ständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Aufstellung nachzuweisen. Die Aufstellung muss eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen. Die Schlusszahlung ist zwei Wochen nach der Abnahme des Werkes zu entrichten.


IV.Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind und der Auftraggeber Eigentümer des Grundstücks ist, verpflichtet sich dieser, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte des Auftragnehmers, so ist er diesem zum Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage- und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder seine Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an den Auftragnehmer und zwar in Höhe der Forderung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten, die er auf Grund dieses Vertrages erlangt hat, freizugeben, soweit diese den Wert aller gesicherten Ansprüche des Auftragnehmers um mehr als 20 % übersteigen.


V.Montage, Ausführungsfrist und Hinweispflichten bei Schweißarbeiten

1. Ausführungsfristen sind rechtzeitig zu vereinbaren. Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass die bauseitigen Vorarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann. Die Ausführungsfrist beginnt erst mit der endgültigen Festlegung aller kaufmännischen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung der Anlage und nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber nach Nr. II zu beschaffenen Genehmigungen sowie nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung.

2. Bei Anfall von Schneid-, Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf etwaige Gefahren (z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) aufmerksam zu machen und alle Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterialien usw.) zu treffen.

3. Soll bei besonders ungünstiger Witterung weitergearbeitet werden, so ist es Sache des Auftraggebers, die Voraussetzungen für den Fortgang der Arbeiten zu schaffen.


VI. Abnahme und Gefahrtragung1. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage. Wird jedoch die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere objektiv unabwendbare vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.2. Die vom Auftragnehmer errichtete Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endgültige Einregulierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Besonders abzunehmen sind auf Verlangen in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Eine Benutzung der Anlage vor Abnahme darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

3. Während der probeweisen Inbetriebnahme wird das Bedienungspersonal des Auftraggebers vom Auftragnehmer in der Bedienung der Anlage unterwiesen.

VII. Mängelansprüche

Die Rechte des Auftraggebers ergeben sich aus § 634 BGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, soweit es sich bei den erbrachten Leistungen nicht um Arbeiten bei einem Bau-werk handelt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen.


VIII. Haftung

lm Falle einfacher Fahrlässigkeit, nicht jedoch grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist der Schadensersatz des Auftraggebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer haftet jedoch unbegrenzt bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

 

 


 



AGB der Heilpraktikertätigkeiten


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Heilpraktiker

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2.Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

3.Der Heilpraktiker ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

 

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

1.Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.

2.Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.

3.Es werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker gegenüber zu erklären.

4.Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen, und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

 

§ 3 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

§ 4 Honorierung des Heilpraktikers

1.Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Heilpraktikers aufgeführt sind. Alle anderen

Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.

2.Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß

 

§ 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.Vermittelt der Heilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) ist der Heilpraktiker berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz 2. abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Der Heilpraktiker ist berechtigt für die Vermittlung begleitender Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.

4.Lässt der Heilpraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht, sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers. Soweit hier keine Inklusiv-Vereinbarung getroffen ist, werden diese Kosten in Rechnung gestellt.

5.In den Fällen der Absätze 3. und 4. ist der Heilpraktiker von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Patienten zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Dritten anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand.

6.Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Heilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Heilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von - vom Patienten mitgebrachten - Arzneimitteln durch den Heilpraktiker ist ausgeschlossen.

7.Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden.

8.Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Heilpraktiker in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

1.Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

2.Soweit der Heilpraktiker den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Heilpraktikerleistungen beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

3.Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung1.Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.

2.Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3.Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.4.Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.

§ 7 Rechnungsstellung

1.Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist.

2.Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung. Der zutreffende Mehrwertsteuersatz wird ausgewiesen.

3.Wünscht der Patient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dem Heilpraktiker dies entsprechend mitzuteilen.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der

jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

 

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